Wahlarzt

Was ist ein Wahlarzt?

Wahlärzte sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist möglich, aber nicht notwendig. Der Wahlarzt stellt seinen Patienten eine Honorarnote für seine Leistung aus. Die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient. Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes (nicht des Honorars) kann sich der Patient von der Krankenkasse zurückholen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag erhöht werden.


Die Vorteile des Wahlarztes

Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist der Faktor Zeit. Wahlärzte können frei wählen, wie viele Patienten sie behandeln. Sie können sich dadurch viel Zeit für eine umfassende Diagnose und individuelle Betreuung nehmen.

Termine können rasch und flexibel vergeben werden. Auch Abendtermine sind möglich. Für den Patienten verkürzt sich dadurch auch die Wartezeit in der Ordination.


Was kostet der Wahlarzt?

Der Wahlarzt stellt für seine Leistungen Privathonorarnoten aus, die zunächst von den Patienten selbst zu bezahlen ist. Es besteht grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung: Die Honorarnote kann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Rückerstattet werden bis zu 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhalten würde. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, leisten die Kassen keine Kostenrückerstattung. Dazu gehören etwa Impfungen, komplementärmedizinische Leistungen, Atteste, Reiseprophylaxe oder Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein). Diese Leistungen können durch private Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Scheuen Sie sich nicht, sich bereits vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.